W3-Professur für Zahnerhaltung und Parodontologie
An der Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie der Universitätsmedizin Rostock ist zum 01.10.2026, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Hebung der Professur von W2 auf W3, eine
W3-Professur für Zahnerhaltung und Parodontologie
(Nachfolge Prof. Dr. med. dent. Hermann Lang)
unbefristet gemäß § 61 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V) zu besetzen.
Der/Die zukünftige Stelleninhaber/in soll die Zahnerhaltung mit den Funktionsbereichen Kariologie, Endodontologie, Parodontologie sowie Kinderzahnheilkunde in ihrer gesamten Breite in Forschung, Lehre und Krankenversorgung als Direktor/in der Poliklinik vertreten. Es werden ausgewiesene Kompetenzen im gesamten Spektrum des Fachgebiets vorausgesetzt. Zudem wird eine enge Kooperation mit den anderen Polikliniken des Zentrums für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, der Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Plastische Gesichtschirurgie und dem Kopf-Hals-Tumorzentrum erwartet. Für die Wahrnehmung der Aufgaben in Forschung, Lehre und Krankenversorgung wird ein privatrechtlicher Dienstvertrag mit der Universitätsmedizin Rostock geschlossen.
Klinisch soll der/die Bewerber/in über umfangreiche Erfahrungen in der Kariologie, Endodontologie, Parodontologie und Kinderzahnheilkunde verfügen. Er/Sie sollte auf diesen Forschungsgebieten durch hervorragende Forschungs- und Publikationsleistungen ausgewiesen sein und Erfahrung in der Einwerbung und Leitung von drittmittelgeförderten Projekten nachweisen können.
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 LHG M-V. Insbesondere gehören dazu ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Zahnmedizin, die Promotion und Habilitation oder eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung, umfassende Lehrerfahrungen und Leitungserfahrung sowie die hochschulpädagogische Eignung.
Die Universitätsmedizin Rostock strebt eine nachhaltige Fokussierung unter dem Schwerpunkt HealthTechMedicine und eine Stärkung der universitären Departments „Leben, Licht und Materie“ und „Altern des Individuums und der Gesellschaft“ an, die die Bewerberin/der Bewerber verstärken soll.
Diese Ausschreibung richtet sich an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht. Die Universitätsmedizin Rostock strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen mit Bezug auf § 7 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei im Wesentlichen gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt.
Die Bewerbungen mit ausführlichem Lebenslauf, Schilderung des wissenschaftlichen Werdeganges, Beschreibung der Vorleistungen in Forschung und Lehre, einem strukturierten Publikationsverzeichnis mit Angabe der Impactfaktoren unter Beifügung von fünf wesentlichen Originalarbeiten sowie einer Auflistung bisher eingeworbener Drittmittel sind spätestens bis zum 10.01.2025 webbasiert unter https://berufungen.med.uni-rostock.de (Aktuelle Ausschreibungen) einzureichen, adressiert an den Dekan und Wissenschaftlichen Vorstand der Universitätsmedizin Rostock, Herrn Prof. Dr. med.Bernd J. Krause, Ernst-Heydemann-Str. 8, 18057 Rostock.
Bewerbungen per Post oder E-Mail können nicht berücksichtigt werden. Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen unter dekanat-berufungen{bei}med.uni-rostock.de gern zur Verfügung.
Die Bewerbungskosten werden entsprechend der geltenden Regeln des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht übernommen.